Sehr verehrter Gast,
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Mieter) und uns (Vermieter). Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB anerkennen, sobald Sie den Mietvertrag unterzeichnet zurückgesendet haben bzw. der Buchungsbestätigung nicht unverzüglich widersprechen.
Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienunterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
Die Buchung kann mündlich oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) dem Gast zugesandt.
Der buchende Gast haftet als Auftraggeber gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag – auch für mitreisende Gäste.
Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Gast gebuchte Ferienunterkunft bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt bar oder nach Absprache über ein anderes Zahlungsmittel.
Die vereinbarten Preise beinhalten alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser und Strom).
Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht dem Gast die Ferienunterkunft am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Eine frühere Anreise ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.
Die Anreise muss bis spätestens 20:00 Uhr erfolgen. Bei späterer Ankunft kann nach Absprache ein Schlüsselsafe genutzt werden. Der entsprechende Code wird dem Gast vorab mitgeteilt.
Die Belegung der Ferienunterkunft ist nur durch die angemeldeten Personen gestattet. Die maximale Anzahl der Personen beträgt – je nach Wohnung – 2 bis 4 Personen. Sonderregelungen müssen vertraglich festgehalten werden. Bei der Ankunft kann die Vorlage eines Personalausweises verlangt werden.
Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis spätestens 10:00 Uhr in einem besenreinen Zustand zu übergeben. Fenster und Außentüren sind zu schließen, Licht und technische Geräte auszuschalten und Heizkörper auf niedrige Stufe zu stellen. Eine spätere Abreise ist nur nach Absprache möglich.
Alle Schlüssel sind dem Vermieter persönlich zu übergeben oder – bei dessen Abwesenheit – auf dem Küchentisch zu hinterlassen und die Haustür zu schließen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung zu überprüfen.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel haftet der Gast für die Kosten der Neuherstellung, sowie ggf. für den Austausch der Schließanlage und daraus entstehende Folgeschäden.
Der Gast verpflichtet sich, die Ferienunterkunft und das Inventar pfleglich zu behandeln.
Beim Verlassen der Unterkunft sind Fenster und Türen zu schließen, technische Geräte auszuschalten und Heizkörper herunterzudrehen, um Schäden und unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden.
Rauchen ist in der Ferienunterkunft nicht gestattet. Nur im Außenbereich ist Rauchen erlaubt.
Müll ist getrennt zu entsorgen. Hierfür stehen entsprechende Behälter bereit. Hinweise zur Mülltrennung finden sich in der Infomappe oder im Hauswirtschaftsraum.
Bei Abreise ist die Ferienunterkunft besenrein und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Dazu gehört insbesondere die Entleerung der Abfallbehälter und die Entsorgung von Leergut.
Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt vor Vertragsbeginn gelten folgende Stornogebühren:
Maßgeblich für die Fristen ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Zur Vermeidung von Stornogebühren empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Vermieter bemüht sich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft weiterzuvermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Der Vermieter kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten, z. B. wenn:
höhere Gewalt oder nicht vorhersehbare Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
die Unterkunft unter falschen Angaben (z. B. zur Person oder dem Buchungszweck) gebucht wurde.
In solchen Fällen wird der Gast unverzüglich informiert. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
Bereits geleistete Zahlungen werden unverzinst erstattet.
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Mängel sind unverzüglich zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Gast ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.
Für eingebrachte Sachen, insbesondere Wertgegenstände, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Schäden, die vom Gast verursacht werden, sind unverzüglich zu melden. Der Gast haftet in vollem Umfang für selbst verursachte Schäden.
Eltern haften für ihre Kinder und haben ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen. Andernfalls entfällt jede Haftung des Vermieters.
Die Haltung von Hunden in der Ferienunterkunft ist grundsätzlich nicht gestattet.
Eine Ausnahme kann ausschließlich für offiziell anerkannte Therapiehunde nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mit dem Vermieter gewährt werden. Ein genereller Anspruch hierauf besteht nicht.
Bringt der Gast dennoch einen Hund mit, ohne dass eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Vermieter berechtigt, die Buchung fristlos zu kündigen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Wird ein Therapiehund genehmigt, gilt:
Der Gast haftet vollumfänglich für alle durch den Hund verursachten Schäden (unabhängig davon, ob es sich um Sach-, Flur- oder Personenschäden handelt).
Es besteht die Pflicht zum Nachweis einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung.
Der Hund muss flohfrei sein. Sollte ein Flohbefall festgestellt werden, ist der Vermieter berechtigt, eine Kammerjägerfirma zu beauftragen – die Kosten trägt der Gast.
Sollten einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. und durchführbaren Bestimmung verfolgt
haben.